Asyl- und Ausländerrecht

Ich berate und vertrete Sie in vielen Bereichen des Asyl- und Ausländerrecht.

 

Unter anderem bei:

  • Ausweisung, Abschiebung und Abschiebehaft
  • Assoziationsrecht türkischer Staatsangehöriger (ARB 1/80)
  • Asyl
  • Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis
  • Doppelte Staatsangehörigkeit
  • Dublin III – Verfahren
  • Duldung – Erteilung und Verlängerung
  • Einbürgerung
  • Familiennachzug, insbesondere von Ehegatten und Kindern
  • Flüchtlingsanerkennung
  • Sozialleistungen, AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz), Hartz IV
  • Strafverfahren, insbesondere wegen illegalen Aufenthaltes
  • Visumsantrag

 

Das Ausländerrecht wird als Teil des öffentlichen Rechts dem besonderen Verwaltungsrecht zugeordnet.

Die Einreise und der Aufenthalt in die Bundesrepublik Deutschland sind in zu einem großen Teil im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und bei Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) geregelt.

Im Bereich des Asylverfahrens finden, neben der Basis des Rechts auf Asyl im Art. 16a Grundgesetz (GG), das AufenthG und insbesondere das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Anwendung.